VITACARUS
GmbH & CO.
Pflegeentlastungs KG

Wir führen Pflegeberatungen nach § 37.3 durch

Fröbelstraße 57a

01159 Dresden

Mobil 01515 853 53 50

E-Mail: carina@vitacarus.de

Februar 2025
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Finanzielle Unterstützung steht jedem Pflegebedürftigen zu.

Die Kostenübernahme unserer Leistungen erfolgt für Sie durch alle Pflegekassen.

Sie können unsere Leistungen auch als Nicht-Pflegebedürftiger privat in Anspruch nehmen.

 

Wichtig: Wer eine Pflegestufe hat und Pflegegeld bezieht, ist vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Wir informieren Sie gern, damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.

 

Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 131€ zur Verfügung.

Pflegegeld pro Monat, welches Ihnen für häusliche Pflege zusteht:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

0 Euro

347 Euro

599 Euro

800 Euro

990 Euro

 

Verhinderungspflege für Pflegeperson

Wir bieten Ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege an.

 

Uns ist es wichtig, pflegenden Familienangehörigen die Möglichkeit einer zeitweiligen Entlastung zu bieten. Somit können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen, eigene Freizeit erleben oder eigenen familiären Verpflichtungen nachgehen.

Ab Pflegegrad zwei steht jedem Pflegebedürftigen Anspruch auf Verhinderungspflege zu.

 
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