Die Kostenübernahme unserer Leistungen erfolgt für Sie durch alle Pflegekassen.
Sie können unsere Leistungen auch als Nicht-Pflegebedürftiger privat in Anspruch nehmen.
Entlastungsbetrag
Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 125€ zur Verfügung.
Pflegegeld pro Monat, welches Ihnen für häusliche Pflege zusteht:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
0 Euro | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Verhinderungspflege für Pflegeperson
Wir bieten Ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege an.
Uns ist es wichtig, pflegenden Familienangehörigen die Möglichkeit einer zeitweiligen Entlastung zu bieten. Somit können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen, eigene Freizeit erleben oder eigenen familiären Verpflichtungen nachgehen.
Ab Pflegegrad zwei steht jedem Pflegebedürftigen Anspruch auf Verhinderungspflege zu.