Die Kostenübernahme unserer Leistungen erfolgt für Sie durch alle Pflegekassen.
Sie können unsere Leistungen auch als Nicht-Pflegebedürftiger privat in Anspruch nehmen.
Wichtig: Wer eine Pflegestufe hat und Pflegegeld bezieht, ist vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Wir informieren Sie gern, damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Entlastungsbetrag
Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von monatlich 131€ zur Verfügung.
Pflegegeld pro Monat, welches Ihnen für häusliche Pflege zusteht:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
0 Euro | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro |
Verhinderungspflege für Pflegeperson
Wir bieten Ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege an.
Uns ist es wichtig, pflegenden Familienangehörigen die Möglichkeit einer zeitweiligen Entlastung zu bieten. Somit können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen, eigene Freizeit erleben oder eigenen familiären Verpflichtungen nachgehen.
Ab Pflegegrad zwei steht jedem Pflegebedürftigen Anspruch auf Verhinderungspflege zu.