Pflegeberatung § 37 Abs. 3 aus dem Sozialgesetzbuch betrifft Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Angehörige zu unterstützen.
Was ist die Beratung nach §37.3?
Es handelt sich um einen verpflichtenden Beratungsbesuch zu Hause durch einen qualifizierte Pflegefachkraft.
Dabei wird:
- geschaut wird, wie die Pflege zu Hause funtkioniert
- Angehörige werden beraten und angeleitet
- Tipps zu Hilfsmitteln, Lagerung, Pflege oder Entlastungen gegeben
- geprüft, ob Unterstützung oder Anpassung nötig sind
Die Beratung ist keine Kotnrolle, sondern eine Unterstzützung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Wie oft muss eine Beratung stattfinden?
Das hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2-3 mindestens alle 6 Monate
Pflegegrad 4-5 mindestens alle 3 Monate
Pflegegrad 1 freiwillig (nicht verpflichtetnd)
Kosten:
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Für die Pflegebedürftigen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wichtig!
Wenn die verpflichtende Beratung nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekassen das Pflegegeld kürzen oder stoppen.